Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Crash Compass
Crash Compass ist Ihr zuverlässiger Partner nach Unfall. Wir bieten einen Vermittlungs- und Terminservice für Unfallopfer und Unfallverursacher, um den Schaden schnell, unkompliziert und professionell zu regeln.
Nach einem Unfall können Sie uns einfach kontaktieren. Wir kümmern uns um die Terminvereinbarung, Organisation der Gutachten und Reparaturen in unseren Partner-Werkstätten – schnell und ohne Stress.
Wir sind deutschlandweit tätig. Egal, wo in Deutschland Sie sich befinden, wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig bei der Schadensregulierung.
Ja, alle unsere Leistungen, inklusive Vermittlungs- und Terminservice, sind für beide Seiten – Unfallopfer und Unfallverursacher – kostenfrei.
Nein! Als Unfallgeschädigter entstehen Ihnen keine Kosten für unsere Leistungen. Wir organisieren kostenlos die Erstellung von Gutachten, vermitteln Reparaturtermine in unseren Partner-Werkstätten und bieten Ihnen kostenlose Rechtsberatung an, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Jain! Auch Sie profitieren von unserem kostenlosen Vermittlungs- und Terminservice: Der Service bei unseren Partnerwerkstätten ist in der Regel bei einer abgeschlossenen Vollkaskoversicherung kostenfrei, abhängig von Ihrer Selbstbeteiligung und etwaigen Rückstufungen Ihrer Schadenklasse – es sei denn, Sie haben einen Rabattschutz in Ihrem KFZ-Versicherungsvertrag inkludiert. Ein Gutachter wird in der Regel von Ihrer Versicherung beauftragt; ein Kostenvoranschlag kann auch direkt durch eine unserer Partnerwerkstätten erfolgen. Eine Rechtsberatung ist bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung nur dann kostenfrei, wenn Sie den Baustein Verkehrsrechtsschutz haben; ob die Kosten übernommen werden, hängt von den Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Es kann sinnvoll sein, auch dann einen Anwalt zu beauftragen, wenn Sie nur teilweise schuld sind oder sich unsicher über Ihre Haftung sind. Ein Anwalt hilft Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Interessen zu wahren, mögliche Haftungsfragen zu klären und eine faire Schadensregulierung sicherzustellen. Die Unterstützung durch einen Anwalt ist in der Regel nur dann kostenfrei für Sie, wenn Sie eine bestehende Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Verkehrsrechtsschutz haben; ob die Kosten übernommen werden, hängt von den Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Ein Anwalt hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Er kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen, sorgt dafür, dass Sie keine Ansprüche verlieren, und kann Sie bei Verhandlungen oder im Streitfall vertreten.
Ein unabhängiger Gutachter bewertet den Schaden objektiv und neutral, unabhängig von Versicherungen oder Werkstätten. Das ist besonders wichtig, wenn es Unstimmigkeiten bei der Schadenshöhe gibt oder Sie eine zweite Meinung wünschen. Ein unabhängiges Gutachten stärkt Ihre Position bei Verhandlungen und führt zu einer schnelleren und fairen Schadensregulierung – alles kostenfrei für Sie.
Ja! Wenn Sie der Meinung sind, dass das Gutachten Ihrer Versicherung den Schaden nicht korrekt bewertet hat, können wir einen unabhängigen Gutachter für Sie beauftragen; dieser Service ist zunächst kostenpflichtig.
Als Geschädigter ist die Nutzung einer unabhängigen Werkstatt für Sie kostenfrei. Sie arbeitet neutral und führt fachgerechte Reparaturen durch, ohne auf bestimmte Marken oder Ersatzteile festgelegt zu sein. Das schützt vor unnötigen Mehrkosten und sorgt für eine qualitativ hochwertige Reparatur nach Ihren Wünschen – alles mit einer schnellen Abwicklung. Als Unfallverursacher kann die Inanspruchnahme einer unabhängigen Werkstatt ebenfalls kostenfrei sein, abhängig von Ihrer Selbstbeteiligung (SB) und einem möglichen Rabattschutz in Ihrer Versicherung.
Wir bieten eine schnelle Terminvergabe an. In der Regel erhalten Sie innerhalb eines Bankwerktags einen passenden Termin.
Nichts! Unser Service ist für alle Nutzer kostenfrei.
Sie können uns per E-Mail oder über unser Online-Formular auf der Homepage erreichen. Wir sind für Sie da – deutschlandweit!